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Unterhaltsverzicht bei einvernehmlicher ScheidungSittenwidrigkeit eines Unterhaltsverzichts auch für den Fall der Not:Das Beharren des von einem Verzicht auf die Umstandsklausel in einem Unterhaltsvergleich Begünstigten auf diesem Verzicht kann sittenwidrig sein, wenn dadurch die verzichtende Ehefrau, die bei Durchführung eines streitigen Scheidungsverfahrens allenfalls Unterhaltsansprüche nach §§ 67 oder 68 EheG hätte, der Existenzbedrohung ausgesetzt wäre (JBl 2000, 513; OGH 24.11.1999, 3 Ob 229/98t) Zum Seitenanfang KindesunterhaltUnterhaltsbemessungsgrundlage bei Selbständigen: Zur Feststellung der Bemessungsgrundlage bei selbständig Erwerbstätigen ist deren Durchschnittsnettoeinkommen der der Beschlussfassung vorangegangenen drei Jahre maßgebend (und nicht der drei Jahre vor dem Unterhaltsbemessungszeitraum). (ÖA 2002, 29; OGH 23.5.2001, 3 Ob 248/00t)Zum Seitenanfang Sittenwidrigkeit der Bürgschaft für einen AngehörigenAngehörigenbürgschaft ist sittenwidrig bei inhaltlicher Missbilligung des Bürgschaftsvertrags, verdünnter Entscheidungsfreiheit bei Vertragsabschluss und Kenntnis dieser Umstände oder fahrlässiger Unkenntnis durch Kreditgeber (OGH 5.12.2000, 10 Ob 303/00g)Zum Seitenanfang UnterhaltsvorschussDer Verbrauch von zu Unrecht ausbezahlten Unterhaltsvorschüssen schließt die Rückersatzpflicht des Kindes aus. Auf die Redlichkeit oder Unredlichkeit kommt es nicht an. (ÖA 2002, 37; OGH 23.5.2001, 7 Ob 96/00v)Zum Seitenanfang Unterhaltsverpflichtung der Kinder gegenüber ihren ElternDen Vorfahren wird der sogenannte "angemessene" und nicht nur der "notwendige" Unterhalt geschuldet. Die Frage der Selbsterhaltungsfähigkeit ist in jedem einzelnen Fall zu prüfen, die Unterhaltsberechtigung wird nicht schon durch den Bezug eines über der Höhe der Ausgleichszulage liegenden Einkommens ausgeschlossen. (AnwBl 1997, 748; OGH 15.7.1997, 1 Ob 156/97s)Zum Seitenanfang |
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| | Mag. Manuela Prohaska | Invalidenstr. 5/5, 1030 Wien | Tel: (01) 713 43 37 | prohaska@scheidungsanwaeltin.at | | ||||